20.03.2013, 19:51
Hallo Silja,
Ich bekenne mich schuldig im Sinne der Anklage; da sind mir einige Bezüge verwischt.
Bestehende Formulierungen wiederverwenden? Sollte man meinen, daß das geht, aber irgendwie zeigt sich der Text gerade etwas sperrig. Da muß ich wohl noch einen Tag drüber schlafen.
Eine Neufassung kommt aber auf jeden Fall in den nächsten Tagen. Mal schauen, was sich machen läßt.
LG ZaunköniG
Ich bekenne mich schuldig im Sinne der Anklage; da sind mir einige Bezüge verwischt.
Bestehende Formulierungen wiederverwenden? Sollte man meinen, daß das geht, aber irgendwie zeigt sich der Text gerade etwas sperrig. Da muß ich wohl noch einen Tag drüber schlafen.
Eine Neufassung kommt aber auf jeden Fall in den nächsten Tagen. Mal schauen, was sich machen läßt.
LG ZaunköniG
Der Anspruch ihn auszudrücken, schärft auch den Eindruck.